Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ipex AG für Service Provider
1. Geltungsbereich
(a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Beziehungen (Offerten, Bestellungen, Vertragsverhandlungen, Verträge, etc.) zwischen der Ipex AG («IPEX») und Service Providern. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Begriff «Service Provider» bedeutet nicht, dass die jeweilige Person bzw. Gesellschaft Dienstleistungen an die IPEX erbringt. Vielmehr erbringen sie Dienstleistungen an Dritte, z.B. Versicherer oder Hauseigentümer und werden deshalb als «Service Provider» bezeichnet.
(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente des Service Providers sind hiermit explizit ausgeschlossen, auch wenn der Service Provider in seiner Kommunikation auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist.
(c) Diese AGB sind unterteilt in einen Teil mit allgemeinen Bestimmungen, der immer anwendbar ist, sowie einen Teil mit besonderen Bestimmungen, die je nach konkreter erbrachter Leistung zur Anwendung gelangen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.
(b) Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar.
(c) Die Verrechnung von gegenseitigen Ansprüchen ist nicht zulässig.
(d) IPEX behält sich das Recht vor, Preise während laufenden Vertragsbeziehungen jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres anzupassen. Ipex wird solche Preisanpassungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten kommunizieren. Ist der Service Provider mit der Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen, sofern er dies innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung schriftlich an IPEX mitteilt. Erfolgt keine Mitteilung innert Frist, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
2.2. Subunternehmer
Der Beizug von Subunternehmern erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung von IPEX. Zieht der Service Provider einen Subunternehmer bei, haftet der Service Provider für den Subunternehmer, als hätte der Service Provider selbst die Arbeiten vorgenommen.
2.3. Vertraulichkeit
(a) Der Service Provider behandelt alle Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind und von er im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen IPEX und dem Service Provider Kenntnis erlangt («Vertrauliche Informationen») vertraulich, d.h. er hält sie geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff. Zu den Vertraulichen Informationen zählen insbesondere Informationen betreffend die IPEX-Software oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen von IPEX sowie Kundendaten bzw. Fotos.
(b) Als Ausnahme von Ziffer 2.3(a) darf der Service Provider Vertrauliche Informationen einem Dritten zur Verfügung stellen, sofern dieser Dritte gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt, die mindestens so streng sind wie die für den Service Provider geltenden, soweit dies nötig ist für: (i) zur Erfüllung des Vertragszweck, oder (ii) um einem Dritten zu gestatten, Rechts-, Buchhaltungs- oder Auditdienstleistungen betreffend die eigene Geschäftstätigkeit zu erbringen.
(c) Der Service Provider stellt sicher, dass Vertrauliche Informationen nur an eigene Mitarbeiter offengelegt werden, sofern diese die Vertraulichen Informationen für die Vertragserfüllung benötigen und durch vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden sind.
(d) Vertrauliche Informationen dürfen nur für die vertraglich bestimmten Zwecke verwendet werden.
(e) Auf Verlangen von IPEX, spätestens aber vor Ablauf der Pflichten unter dieser Ziffer 2.3, hat der Service Provider IPEX sämtliche Vertraulichen Informationen nach der Wahl von IPEX entweder zurückzugeben oder zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind: (i) die Aufbewahrung von Kopien, soweit dies zur Erfüllung buchhalterischer oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nötig ist, und (ii) gemäss üblicher Geschäftspraxis und durch ein automatisiertes Datensicherungssystem erstellte Backup-Kopien.
(f) Bei einer Verletzung der Pflichten unter dieser Ziffer 2.3 schuldet der Service Provider IPEX für jede einzelne Verletzung eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 50’000, unabhängig davon, ob den Service Provider ein Verschulden trifft oder ob IPEX durch diese Verletzung ein Schaden entstanden ist. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Service Provider nicht von der Einhaltung der Geheimhaltungspflichten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche (einschliesslich Realerfüllungsansprüche) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Beweislastumkehr gemäss Art. 161 Abs. 2 OR findet keine Anwendung.
(g) Die Pflichten unter dieser Ziffer 2.3 überdauern die Beendigung eines Vertrags für weitere 10 Jahre.
2.4. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die auf sie und die Durchführung dieses Vertrags anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten. Soweit IPEX-Personendaten im Auftrag des Service Providers bearbeitet, schliessen die Parteien eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) ab. Im Fall eines Widerspruchs zwischen der ADV und diesen AGB geht die ADV vor.
2.5. Haftungsausschluss
IPEX haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Körperverletzungen und Tod oder wo Haftungsbeschränkungen gemäss zwingendem Recht nicht erlaubt sind. In allen anderen Fällen ist eine Haftung von IPEX ausgeschlossen, insbesondere haftet IPEX nicht für leichte Fahrlässigkeit sowie für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen.
2.6. Verschiedenes
(a) Der Service Provider verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten fachgerecht, sorgfältig sowie gemäss dem aktuellen Stand der Technik und unter Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher und behördlicher Vorschriften auszuführen.
(b) Abweichungen von einem zwischen IPEX und dem Service Provider abgeschlossenen Vertrag oder diesen AGB (einschliesslich dieser Ziffer 2.6(b)) sind nur gültig, wenn sie von den Parteien in gemeinsam in Textform (einschliesslich elektronisch) vorgenommen werden.
(c) Der Service Provider darf Forderungen sowie Rechte und Pflichten unter einem Vertrag oder den Vertrag selbst nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IPEX an Dritte abtreten oder übertragen.
(d) Die Geschäftsbeziehung zwischen IPEX und dem Service Provider untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zuständig sind die Gerichte am Sitz von IPEX. IPEX hat jedoch das Recht, den Service Provider auch beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
3. Besondere Bestimmungen
3.1. Besondere Bestimmungen für Schadenerfassungsaufträge
Wenn IPEX den Service Provider mit der Erfassung eines Schadens beauftragt, gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen. Betreffend die Schadenserfassung gehen die Bestimmungen dieser Ziffer 3.1 im Fall eines Widerspruchs den anderen Ziffern dieser AGB vor.
(a) IPEX handelt bei der Beauftragung einer Schadenerfassung als blosser Vermittler (i.d.R. für einen Versicherer). Der entsprechende Vertrag kommt direkt zwischen dem Service Provider und dem Dritten (z.B. Versicherer) zustande.
(b) Der Service Provider dokumentiert den Schaden sorgfältig. Er dokumentiert sämtliche Umstände, die zur Einschätzung des Schadens und dessen Behebung notwendigen Massnahmen nötig sind, mindestens aber die von IPEX explizit verlangten Informationen.
(c) In der Regel sind die Schäden über eine von IPEX zur Verfügung gestellte Handy-App zu erfassen. Ausnahmsweise können sich die Parteien auch auf eine andere Erfassungs- oder Übermittlungsmethode einigen.
(d) Die Koordination der Schadenserfassung erfolgt über den Eigentümer. Der Service Provider verpflichtet sich, unmittelbar nach Erteilung des Schadenerfassungsauftrags, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden den Eigentümer zu kontaktieren und direkt mit ihm einen Termin zu vereinbaren. Sollte sich die Schadenerfassung um mehr als 72 Stunden seit Erteilung des Schadenerfassungsauftrags verzögern, hat der Service Provider IPEX sofort zu benachrichtigen.
(e) Die Erteilung eines Schadenerfassungsauftrags bedeutet nicht, dass der Handwerker einen Anspruch darauf hat, auch die Schadensbehebungsarbeiten auszuführen. Der Eigentümer bzw. IPEX ist frei in der Auswahl des für die Schadensbehebung beauftragten Unternehmens.
(f) Der Service Provider haftet für Schäden oder Mehraufwände, die dadurch entstehen, dass die Schadenserfassung nicht rechtzeitig oder unzutreffend erfolgt. Dies gilt insbesondere bei schuldhaft unrichtigen Angaben zum Schaden oder unterlassener Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer innerhalb der vorgesehenen Frist. Weiter ist der Service Provider bei einer unvollständigen oder inkorrekten Schadenaufnahme verpflichtet, so rasch wie möglich auf eigene Kosten eine erneute, korrekte Schadenaufnahme durchzuführen.
3.2. Besondere Bestimmungen für Reparaturaufträge
Wenn IPEX-Reparaturleistungen zwischen einem Hauseigentümer und dem Service Provider vermittelt, gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen. Betreffend die Vermittlung eines Reparaturauftrags gehen die Bestimmungen dieser Ziffer 3.2 im Fall eines Widerspruchs den anderen Ziffern dieser AGB vor.
(a) IPEX handelt bei der Beauftragung von Reparaturleistungen als blosser Vermittler, d.h. der entsprechende Reparaturvertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Gebäudeeigentümer und dem Service Provider zustande.
(b) In der Regel stellt IPEX dem Service Provider einen sog. Ausführungsauftrag zu, welcher die auszuführenden Arbeiten beschreibt und eine Vergütung dafür definiert. Dieser Ausführungsauftrag ist ein Antrag an den Service Provider. Mit der Annahme dieses Antrags verpflichtet sich der Service Provider, die definierten Arbeiten zum genannten Preis auszuführen. Nimmt der Service Provider den Ausführungsauftrag an, schuldet er IPEX eine Vergütung für die Erstellung des Ausführungsauftrags.
(c) Die im Ausführungsauftrag definierten Reparaturarbeiten und Kalkulation der Pauschalvergütung werden von IPEX mit grosser Sorgfalt ermittelt. IPEX leistet aber keine Gewähr für die objektive Richtigkeit der im Ausführungsauftrag enthaltenen Angaben und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Der Service Provider ist selbst dafür verantwortlich, die aufgelisteten Arbeiten und die Höhe der Vergütung zu überprüfen und ultimativ zu entscheiden, ob er den Ausführungsauftrag annehmen will.
(d) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die im Ausführungsauftrag definierte Vergütung als Kostendach zu verstehen. Der Service Provider hat nur dann Anspruch auf eine Zusatzvergütung, wenn der Service Provider im Voraus schriftlich an IPEX kommuniziert, dass das Kostendach voraussichtlich nicht ausreichen wird und IPEX einer Erhöhung des Kostendachs zustimmt (z.B. aufgrund unvorhersehbarer äusserer Umstände).
(e) Der Ausführungsauftrag beschreibt Art und Umfang der zu erbringenden Reparaturleistungen abschliessend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IPEX.
(f) Die Koordination der Reparatur erfolgt über den Eigentümer. Der Service Provider verpflichtet sich, ausschliesslich mit dem Eigentümer hinsichtlich der Terminierung und Ausführung zu kommunizieren. Der Service Provider muss den Eigentümer spätestens innert 48 Stunden nach Annahme des Ausführungsauftrags kontaktiert und mit diesem das weitere Vorgehen bei der Schadensbehebung geplant haben.
(g) Nach Abschluss der Arbeiten übermittelt der Service Provider die Rechnung an IPEX. IPEX überprüft die Rechnung und leitet sie nach erfolgreicher Überprüfung zur Zahlung weiter.
(h) Der Service Provider verpflichtet sich, für die Reparaturleistungen gegenüber dem Eigentümer mindestens gemäss den gesetzlichen Regeln Gewähr zu leisten und zu haften.
3.3. Besondere Bestimmungen für die Nutzung von IPEX-Software
Wenn der Service Provider Software von IPEX nutzt, gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen. Betreffend die Nutzung dieser Software gehen die Bestimmungen dieser Ziffer 3.3 im Fall eines Widerspruchs den anderen Ziffern dieser AGB vor.
(a) IPEX räumt dem Service Provider für die Vertragsdauer und gegen die im Hauptdokument bestimmte Vergütung das nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht durch Dritte ausübbare, gemäss den Bestimmungen des Hauptdokuments beschränkte und widerrufliche Recht ein, auf von IPEX gemäss dem Hauptdokument zur Verfügung gestellte Software (die «IPEX-Software») für die in der Dokumentation beschriebenen Zwecke mittels Fernzugriff (SaaS) zuzugreifen. In keinem Fall hat der Service Provider Anspruch auf Offenlegung oder Nutzung des Sourcecodes der IPEX-Software. Die Funktionen der IPEX-Software sind in den unter [URL] einsehbaren Produktblättern, wie von IPEX von Zeit zu Zeit angepasst, beschrieben. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Dokumentationspflichten.
(b) Der Service Provider ist nicht berechtigt, die IPEX-Software zu (i) verkaufen, veräussern, vermieten, verleihen, lizenzieren, dekompilieren oder mittels anderer Techniken des Reverse Engineering rekonstruieren, verbreiten oder sonst einem Dritten zugänglich oder wahrnehmbar zu machen; (ii) bearbeiten (einschliesslich Werken zweiter Hand); (iii) spiegeln oder zu vervielfältigen; (iv) befreien von Urheberrechts- oder anderen proprietären Vermerken; und (v) auf eine Weise zu nutzen, welche die im Vertrag vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen überschreitet.
(c) Vorbestehende oder ausserhalb des Gegenstands dieses Vertrags entstehenden Immaterialgüterrechte bleiben im Eigentum der jeweiligen Partei. Für den Fall, dass an den für den Service Provider erbrachten Leistungen Immaterialgüterrechte entstehen (insbesondere an Konfigurationen oder Veränderungen des Source Codes der IPEX-Software) stehen diese IPEX zu.
(d) Der Service Provider räumt IPEX hiermit ein nicht-exklusives, unentgeltliches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, weltweites und auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, sämtliche Immaterialgüterrechte an den von ihm in der IPEX-Software zur Verfügung gestellten Daten zum Zweck (i) der Durchführung des Vertrags, und (ii) der Entdeckung, Vermeidung und Behebung von Gefahren für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der IPEX-Software zu nutzen. Weiter ist IPEX zeitlich unbeschränkt berechtigt, diese Daten und die durch die Nutzung der IPEX-Software generierten und sich auf das Nutzungsverhalten beziehenden Daten, insbesondere Log- oder Performancedaten, anonymisiert zur Verbesserung oder (Weiter-)Entwicklung der IPEX-Software oder anderen Produkten oder Dienstleistungen von IPEX zu nutzen.
(e) IPEX kann die Merkmale und Funktionen der IPEX-Software von Zeit zu Zeit ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität oder Leistung der IPEX-Software nicht wesentlich beeinträchtigen.
(f) IPEX schliesst jegliche Gewährleistung und Haftung in Zusammenhang mit mittels IPEX-Software erstellten Berichten, Reports, Offerten oder anderen Arbeitsprodukten soweit gesetzlich zulässig aus.
(g) Software ist nicht fehlerfrei. Jegliche Gewährleistung hinsichtlich der IPEX-Software wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. IPEX wird sich jedoch bemühen, die IPEX-Software korrektiv und präventiv zu warten und zu pflegen und Fehler der IPEX-Software auf Anfrage des Service Providers im Rahmen der regulären Wartungs- und Supportarbeiten bzw. der IPEX-Roadmap zu beheben.
(h) Der Service Provider verpflichtet sich, sicherzustellen, dass (i) die von ihm in die IPEX-Software hochgeladenen Daten und deren Nutzung durch IPEX im Rahmen der Vertragsdurchführung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte oder Immaterialgüterrechte Dritter, verletzen und nicht gegen anwendbares Recht, insbesondere das Lauterkeitsrecht, verstossen, die Leistung der IPEX-Software nicht beeinträchtigen und kein Sicherheitsrisiko darstellen, und (ii) sämtliche Personen, die für ihn auf die IPEX-Software zugreifen, die unter ipex.ch abrufbare Nutzungsrichtlinie einhalten.
(i) IPEX ist berechtigt, den Zugang des Service Providers zur IPEX-Software ohne Vorankündigung zu sperren, wenn der Service Provider gegen seine Pflichten unter diesem Vertrag wesentlich verstösst, insbesondere Ziff. 3.3(h). Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt, d. h. bei Ereignissen, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle von IPEX liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von IPEX verhindern oder erheblich beeinträchtigen.
(j) Sofern nichts Besonderes vereinbart wurde, laufen Verträge für mindestens 12 Monate ab Unterzeichnung und verlängern sich automatisch um jeweils neue 12-Monatsperioden. Eine ordentliche Kündigung ist durch jede Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils auf das Ende einer Vertragsperiode möglich. Jede Partei ist zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund, der IPEX zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (i) der Service Provider den Umfang der ihm eingeräumten Nutzungs- bzw. Lizenzrechte missachtet oder Immaterialgüterrechte von IPEX verletzt; (ii) wenn die Leistungserbringung rechtswidrig oder undurchführbar ist, (iii) der Service Provider sich mit der Zahlung der Vergütung ganz oder teilweise in Verzug befindet oder (iv) die Leistungserbringung anderweitig aufgrund des anwendbaren Rechts oder der Leistung oder des Vertragsverhältnisses mit einem Subunternehmer wesentlich beeinträchtigt würde. Bei Beendigung dieses Vertrags wird der Service Provider jede Nutzung der IPEX-Software unverzüglich unterlassen.